Rechtsprechung
VG Minden, 14.03.2016 - 11 K 2642/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung der Auszahlung der Zuwendung für den Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge; Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Minden, 13.07.2011 - 11 K 125/10
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Sonderprämie für männliche Rinder
Auszug aus VG Minden, 14.03.2016 - 11 K 2642/15
Zur Vorgeschichte wird auf die entsprechenden Ausführungen des Gerichts im Urteil vom 13. Juli 2011 - 11 K 125/10 - Bezug genommen.Seine Auszahlungsanträge für das Wirtschaftsjahr 2007/2008 seien damit weiterhin unbeschieden, weshalb ihm ein Anspruch auf Bescheidung und Auszahlung der Zuwendungen zustehe, zumal mit Blick auf die Urteile des erkennenden Gerichts vom 13. Juli 2011 u.a. im Verfahren 11 K 125/10 feststehe, dass die erforderliche Betriebsinhabereigenschaft gegeben gewesen sei.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 11 K 897/09, 11 K 125/10 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (5 Hefte) Bezug genommen.
- BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …
Auszug aus VG Minden, 14.03.2016 - 11 K 2642/15
Das Erfordernis des rechtskräftigen Abschlusses eines Antrags- bzw. Genehmigungsverfahrens besteht unter dem Blickwinkel von Art. 14 Abs. 1 GG insbesondere im öffentlichen Baurecht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. März 1990 - 4 B 145/88 -, juris Rn 32, und Urteil vom 06. Juni 1975 - IV C 15/73 -, juris Rn 13 ff., nicht dagegen in Verfahren - wie dem vorliegenden - auf Gewährung landwirtschaftlicher Zuwendungen.